marion kelenc

Gewährleistungsrecht in Graz

Ihre Rechte bei Mängeln an Produkten und Leistungen

Ein gekauftes Produkt ist mangelhaft? Das Fahrzeug weist versteckte Schäden auf? Die Sanierung wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt oder ein Handwerksbetrieb hat mangelhaft gearbeitet?
Nicht jeder Mangel muss hingenommen werden. Das österreichische Gewährleistungsrecht schützt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, wenn eine gekaufte Sache oder eine erbrachte Leistung nicht die vereinbarte Qualität aufweist.
Als Rechtsanwältin unterstützte ich Sie dabei, Ihre Ansprüche konsequent durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren – außergerichtlich und vor Gericht.

Wann liegt ein Gewährleistungsfall vor?

Gewährleistung besteht grundsätzlich dann, wenn eine Sache oder Leistung bereits bei der Übergabe mangelhaft war oder nicht den vereinbarten Eigenschaften entspricht.
Typische Beispiele:
Mängel beim Kauf eines Gebraucht- oder Neuwagens
Baumängel und fehlerhafte Handwerkerleistungen
Mängel nach Renovierungen oder Sanierungen
Fehlerhafte Möbel oder Küchen
Defekte Elektrogeräte
Mängel bei Fenstern, Türen oder Heizungen
Fehlerhafte Werkleistungen
Mängel bei Unternehmensverträgen und Lieferungen
angebot

Meine Leistungen im Gewährleistungsrecht

Ich unterstütze Sie insbesondere bei:
Prüfung von Gewährleistungsansprüchen
Durchsetzung von Verbesserung oder Austausch
Geltendmachung von Preisminderung
Rückabwicklung von Verträgen (Wandlung)
Vertretung gegenüber Händlern, Herstellern und Werkunternehmern
Prüfung von Kauf-, Werk- und Lieferverträgen
Vertretung bei Baumängeln
Beratung zu Unternehmergeschäften (B2B)
Abwehr unberechtigter Gewährleistungsforderungen
Außergerichtliche Verhandlungen und Gerichtsverfahren

Gewährleistung oder Schadenersatz?

Diese beiden Ansprüche werden häufig verwechselt.
Gewährleistung
setzt kein Verschulden voraus,
betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden waren,
dient der Herstellung des vereinbarten Vertragszustandes.
Schadenersatz
setzt grundsätzlich ein Verschulden voraus,
ersetzt zusätzlich entstandene Schäden,
kann neben Gewährleistungsansprüchen bestehen.
Welche Ansprüche im Einzelfall sinnvoll sind, hängt von der jeweiligen Situation ab und sollte rechtlich geprüft werden.
Gewährleistung beim Autokauf
Gewährleistung bei Bau- und Handwerkerleistungen
Gewährleistungsrecht für Unternehmen (KMU)

Gewährleistung beim Autokauf

Gerade beim Kauf eines Fahrzeugs entstehen häufig Streitigkeiten.
Typische Probleme:
verschwiegene Unfallschäden
Motorschäden
Getriebeschäden
Tachomanipulation
erhebliche technische Mängel
zugesicherte Eigenschaften fehlen

Gewährleistung bei Bau- und Handwerkerleistungen

Baumängel verursachen oft erhebliche Kosten.
Ich vertrete Bauherren, Wohnungseigentümer, Unternehmen sowie Auftraggeber
insbesondere bei:
mangelhaften Sanierungen
fehlerhaften Installationen
Dach- und Fassadenmängeln
Heizungs- und Elektroinstallationen
Boden- und Fliesenarbeiten
Fenstern und Türen
Feuchtigkeitsschäden
mangelhafter Ausführung von Werkleistungen

Gewährleistungsrecht für Unternehmen (KMU)

Auch Unternehmen sind regelmäßig mit mangelhaften Lieferungen oder Werkleistungen konfrontiert.
Ich berate KMU unter anderem bei:
Liefermängeln
Maschinen- und Anlagenmängeln
Werkverträgen
Unternehmergeschäften (B2B)
Vertragsgestaltung
Lieferantenstreitigkeiten
außergerichtlichen Einigungen
gerichtlicher Durchsetzung von Ansprüchen

Warum eine rechtliche Beratung wichtig ist

Bei Gewährleistungsfällen spielen Fristen, Beweise und die richtige Vorgehensweise eine entscheidende Rolle.
Eine frühzeitige anwaltliche Beratung ermöglicht insbesondere:
Sicherung wichtiger Beweise
richtige Dokumentation der Mängel
Vermeidung von Rechtsverlusten
effiziente außergerichtliche Lösungen
konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche
FAQ

Häufige Fragen

Die Fristen richten sich nach der Art der Sache oder Leistung. Eine rechtzeitige Prüfung ist wichtig, damit Ansprüche nicht verloren gehen.
Nicht automatisch. Je nach Fall kommen Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrags in Betracht.
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Gewährleistung und Schadenersatz können nebeneinander bestehen.
Ja. Allerdings gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr teilweise andere Regelungen und Untersuchungs- bzw. Rügepflichten.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin

Ein Mangel sollte möglichst früh rechtlich beurteilt werden. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Gewährleistungsansprüche effizient durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Jetzt Termin vereinbaren – ich berate Sie persönlich in meiner Kanzlei in Graz oder auf Wunsch auch telefonisch bzw. per Videokonferenz.
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Ihre Vorteile:

Persönliche Betreuung
Verständliche und praxisnahe Beratung
Vertretung von Privatpersonen und KMU
Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche
Einschätzung von Chancen, Risiken und Kosten
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